Sportgerichtsurteil zum Spiel gegen Sterkrade

Sportgerichtsurteil zum Spiel gegen Sterkrade

19.03.2024

Spiel wird neu angesetzt

Liebe Mitglieder, Fans und Freunde der Sportfreunde Niederwenigern,

 

nach langem Warten gibt es nun ein finales Urteil zum im September abgebrochenen Spiel unserer ersten Mannschaft bei der SpVgg Sterkrade-Nord: Das Verbandssportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (2. Instanz) bestätigte die Einschätzung des Verbandssportgerichts des FVN (1. Instanz). Die Partie unserer Sportfreunde in Sterkrade wird neu angesetzt und nicht zu Gunsten der Wennischen gewertet.

Das Hauptargument für dieses Urteil ist das falsche Verhalten des Schiedsrichters, der aus Sicht des Gerichts nicht alle Maßnahmen ergriffen hat um das Spiel doch noch fortsetzen zu können.

Zur Erinnerung: Im September führten die Sportfreunde in der Nachspielzeit mit 1:0. Ein Spieler der Oberhausener beging eine Schwalbe im SFN-Sechzehner, der Schiedsrichter ahndete dies mit Freistoß für die Wennischen und einer Gelben Karten für den Sterkrader Spieler. Anschließend eskalierte die Situation und der Schiedsrichter schickte zwei Oberhausener Spieler mit Gelb-Rot vom Platz. Durch die Reaktion eines SpVgg-Spielers fühlte er sich bedroht und brach das Spiel nach kurzer Rücksprache mit einem Assistenten ab.

Wann das Wiederholungsspiel in Sterkrade stattfinden wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Die Sportfreunde Niederwenigern bedauern die Entscheidungen der Verbandssportgerichte und können diese auch nicht nachvollziehen. Nichtsdestotrotz wollen wir nun alle Kraft in die zwei bevorstehenden Aufgaben gegen die SpVgg Sterkrade-Nord stecken, um eine maximale Ausbeute einzufahren.

 

Im Namen des Seniorenvorstandes

Ralf Kraushaar

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